Vormerkung

Leitung:
Andrea Schwarz

Graben 10
4840 Vöcklabruck 

Tel.: 07672 / 72680-60

Erreichbarkeit: 
Montag – Freitag 07:00 – 08:30 Uhr 

Dienstag 13:00 – 16:00 Uhr

E-Mail: xvtn.senamvfxnarevaara.io@hgnarg.ng

Ablauf der Vormerkung für das Kindergartenjahr 2025/2026

Ab dem Jahr 2024/25 wird die Vormerkphase für alle Kindergärten, Krabbelstuben und den Schulerhort in Vöcklabruck erstmals digital und online erfolgen. Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Stadtgemeinde Vöcklabruck.

Vöcklabruck – GEM2GO WEB – Zentrum – Rathaus – Bildung I Kinderbetreuung | Schule – Online-Vormerkung (voecklabruck.at)

 

 Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein gemeldeter Hauptwohnsitz des Kindes in der Stadtgemeinde Vöcklabruck!

  • Die Aufnahme/Anmeldung erfolgt aufgrund einer Vormerkung, welche durch die Eltern bzw. dem/der Erziehungsberechtigten getätigt werden können. Hierbei werden auf einem Vormerkungs-Formular lediglich die Stammdaten des Kindes / der Familie erfasst – es sind keine Unterlagen erforderlich!
  • Eine Vormerkung/Anmeldung für einen Kindergartenplatz bei uns garantiert KEINEN FIXPLATZ in unserer Einrichtung!
  • Die Zuteilung der Kindergartenplätze erfolgt immer im März für den darauf folgenden September.
  • Wenn mehr Vormerkungen vorliegen als freie Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Platzvergab/Aufnahme der Kinder nach Alter gestaffelt bzw. werden jene Kinder bevorzugt aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine Aufnahme erfordern.
  • Kinder, die nicht aufgenommen werden können, und deren Eltern aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung,… einen Betreuungsplatz benötigen, bekommen nach Möglichkeit in einem der anderen vier Kindergärten einen Kindergarten-Platz angeboten.
    Die Eltern haben aber auch die Möglichkeit bei den nächsten Vormerkungsterminen für das nächste Kindergarten-Jahr ihr Kind erneut bei uns vorzumerken und bis dahin ihr Kinder zuhause oder alternativ zum Kindergarten betreuen zu lassen.
  • Im Frühjahr (nach Ostern) des Jahres, in dem das Kind den Kindergarten besuchen wird, werden die Eltern, deren Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden können, schriftlich eingeladen zum Aufnahme-Gespräch in den Kindergarten zu kommen. Dabei werden die Daten des Kindes und der Eltern/Erziehungsberechtigten aufgenommen.